DAKO Tachostation

DAKO Tachostation

Wir sind DAKO-Partner. Fahrerkarten und digitale Kontrollgeräte können ab sofort bei uns ausgelesen werden.

Laut Gesetzgeber müssen die Daten aus dem Massespeicher des digitalen Tachographen und aus der Fahrerkarte regelmäßig ausgelesen und heruntergeladen werden.

Mit der DAKO Tachostation kommen Sie Ihren Pflichten unkompliziert nach:

  • Auslesen der Tachografen alle 90 Tage
  • Auslesen der Fahrerkarten alle 28 Tage

Bei weiteren Fragen zum Thema "Sozialvorschriften im Transportgewerbe" helfen wir Ihnen gerne weiter.